Artikel 3 GG: Wie weit sind wir?

Judith W. & Anni J., 8b, Käthe Kollwitz Schule 18. November 2021 1 Kommentar(e)
Aktion der Verbraucherzentrale Hamburg 2019 © Verbraucherzentrale Hamburg / Serviceplan Campaign

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt", so steht es seit 1949 in Artikel 3 im Grundgesetz.
Sind Frauen und Männer in Deutschland heute also gleichberechtigt?
Bis 1977 durften Frauen nur mit der Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen. 1992 waren nur 25,8% der Führungspositionen von Frauen besetzt und auch 2019 waren es lediglich 29,4% Frauen (Quelle: destatis).
Das Problem entsteht schon durch die klischeehafte „Aufteilung" der Berufe:
Frauen gehören in die sozialen Berufe wie Krankenpflegerin, Arzthelferin, Erzieherin... und Männer hingegen sind in den höher bezahlten Berufen, wie zum Beispiel bei der Polizei oder Berufsfeuerwehr, als Anwalt und Arzt... anzutreffen.
Auch im Bundestag 2021 ist der Frauenanteil gering. Weniger als ein Drittel (31,5%) der Sitze im Bundestag sind durch Frauen besetzt.
Zusätzlich sind Frauen bei der Entlohnung durchschnittlich benachteiligt. Der Gender Pay Gap, die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) der Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer, betrug 2020 durchschnittlich ganze 18%.
Seit 2011 kümmert sich die Allbright Stiftung um die unterschiedlichen Gehälter von Mann und Frau. Sie setzt sich für die Vielfältigkeit (Diversität) in den Führungspositionen der Wirtschaft ein.
Ein weiterer Aspekt, bei dem deutlich wird, dass Frauen und Männer noch heute nicht gleichberechtigt sind, ist die „Rosa Steuer" oder auch „Pink Tax". Die „Steuer" bezieht sich auf die allgemeine Tendenz, dass Produkte, die speziell an Frauen gerichtet sind, teurer sind als Produkte, die an Männer vermarktet werden. Schaut man in die Regale der Drogerien, stellt man fest, dass die „pinken Produkte" viel teurer sind als die „blauen". Consumer Reports kam bei einer Studie über „Pink Tax" zu dem Ergebnis, dass Frauenprodukte bis zu 50% mehr kosten können als ähnliche Produkte für Männer.
Laut dem New York City DCA-Bericht kostet weibliche Kinderkleidung im Durchschnitt 4% mehr als männliche Kinderkleidung. Für Spielzeuge und Accessoires, welche sich an Mädchen richten, muss durchschnittlich sogar 7% mehr gezahlt werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg machte 2019 mit einer Aktion, bei der sie mit einer erfundenen Pflegeserie einen Moisturizer für Frauen bzw. Männer auf den Markt brachte, auf das Problem aufmerksam. Das weibliche Produkt kostete ganze zwei Euro mehr als das für Männer. Jedoch haben beide Moisturizer dieselben Inhaltsstoffe und lediglich die Verpackung war den geschlechterspezifischen Merkmalen nach unterschiedlich gestaltet.

Frauen und Männer sind also auch 2021 in Deutschland noch nicht gleichberechtigt.
Es muss also noch einiges getan werden, damit Artikel 3 des Grundgesetzes vollständig umgesetzt sein wird.

 
1 Kommentar(e)
  1. #1213
    20. November 2021

    Ihr schreibt von Spielzeugen, welche sich an Mädchen ODER Jungen richten. Aber was ist denn überhaupt der Unterschied zwischen Jungen und Mädchen Spielzeug? Darf ein junge etwa nicht mit Puppen oder Kleidern spielen und ein Mädchen nicht mit Feuerwehrautos? Denn genau das suggeriert ihr mit dieser aussage. Die Spezifische Trennung zwischen Jungen und Mädchen und dem daraus hervorgehenden Preisunterschied.

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