Sterbehilfe

Anton Both,Lieven Miller,Lewe Just,Tom Hemke, MPS 9c 17. November 2021 1 Kommentar(e)
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Sterbehilfe, wenn man selbst entscheiden will, wie es enden soll

Sterbehilfe ist ein Thema, welches in der Gesellschaft leider zu selten behandelt wird.
Für viele Menschen, die im Sterben liegen, sei es durch eine Krankheit oder
Altersschwäche, kann es ein Wunsch sein, ihr Leben vorher zu beenden.

In Deutschland ist bis jetzt indirekte und passive Sterbehilfe sowie der assistierte Suizid
bedingt erlaubt, die aktive Sterbehilfe jedoch nicht. Aber was bedeutet indirekte
Sterbehilfe oder passive Sterbehilfe. Unter indirekter Sterbehilfe oder auch passiver
Sterbehilfe wird die Bereitstellung von lebensbeendenden Medikamenten für einen
todkranken Patienten verstanden, er muss diese Medikamente jedoch selber
einnehmen. Bei der aktiven Sterbehilfe handelt es sich um die aktive Tötung durch
einen dritten auf Verlangen des Patienten. Bis 2019 war die aktive Sterbehilfe gänzlich
verboten, das wurde dann vom Bundesgerichtshof gekippt, weil das Gesetz gegen die
Menschenwürde verstoßen hat, seitdem ist die aktive Sterbehilfe in sogenannten
Sterbehilfevereinen erlaubt. Nun dürfen die Ärzte auch nach dem Gesetz
lebensbeendende Medikamente verschreiben, dies verbietet ihnen jedoch der
Hippokratische Eid, den die Ärzte geschworen haben. Befürworter der Sterbehilfe
argumentieren, dass die aktive Sterbehilfe todkranken Patienten viel Leid ersparen
kann. So sage Petra Sitte, Bundestag-Abgeordnete der Linken, in einer Grundsatzdebatte am 13.11.2014: „Selbstbestimmtes Sterben durch Verhungern oder Verdursten, weil es keine Sterbehilfe gibt – ist das nicht erbarmungslos?"

Leidende Menschen und die, die wissen dass ihnen ein sehr schmerzhafter Tod bevorsteht, können die Sterbehilfe in Anspruch nehmen, um sich rechtzeitig von ihren Liebsten zu verabschieden und sich selber einen schmerzhaften und nicht-würdevollen Tod zu ersparen. Kritiker der Sterbehilfe argumentieren, dass die Palliativmedizin inzwischen den Sterbenden viel Leid ersparen kann, das ist aber nicht immer der Fall, da die Palliativmedizin beim Tod z. B. durch Ersticken auch nichts mehr ausrichten kann. Der Tod durch Ersticken tritt z. B. bei der Krankheit COPD auf, hierbei schwellt die Luftröhre immer weiter zu, was zu einem sehr langsamen und qualvollen Tod führt. Bis 2019 (also bis zum BGH-Urteil) nahmen viele Menschen die Möglichkeit des Sterbefastens in Anspruch, also das Ablehnen von Nahrung und Flüssigkeit, um zu sterben, das finden Befürworter der Sterbehilfe unmenschlich. Deswegen sind sie für eine kontrollierte und legale Ausgabe von Medikamenten durch Ärzte, es muss nur sichergestellt werden, dass die Patienten aus freiem Willen und aus sicherem Gewissen handeln.

Gegner der aktiven Sterbehilfe befürchten, dass sich durch eine Vereinfachung der Beihilfe zum Suizid durch den Gesetzgeber eine Nachfrage bilden würde und wo Nachfrage herrscht, entsteht auch ein Angebot. Das heißt, dass aus dem Sterbewunsch von Menschen sich ein Geschäft bilden könnte. Das ist nicht nur bedenklich, sondern auch extrem unethisch, zudem besteht die Gefahr, dass diese Firmen Betroffene aktiv für ihren eigenen Profit beeinflussen.

Experten bezeichnen Abtreibung und Sterbehilfe als sich ähnelnde Themen, da sie
beide über Leben und Tod entscheiden, aber trotzdem Leid ersparen können, sie sind
beide eine Frage der Ethik. Es wird diskutiert ob Sterbehilfe wie Abtreibung legalisiert
werden sollte. Das würde bedeuten, dass Patienten nach Gesprächen und psychologischen Beratungen mit Ärzten, in denen den Patienten aber auch andere Wege aufgezeigt werden, da der Tod nicht immer letzte Option sein sollte, die aktive Sterbehilfe per Gesetzt in Anspruch nehmen dürften.

 

 
1 Kommentar(e)
  1. Antom
    20. April 2022

    Sehr interessanter Artikel

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