Diebstahl mit Gewalt: drei Jahre und Monate Haft

Sophie Stoltenberg, Medienpraxis, Gymnasium Lütjenbur 3. Dezember 2022
Gefängniszelle (Symbolbild) © pixaby.com (rechtefrei)

Plön Drei Jahre und sechs Monate Haft, dieses Urteil fällte an einem Mittwoch das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Plön im Fall des 20-Jährigen Angeklagten B.

Ein Zeuge beobachtete, wie der Angeklagte B. am Ende des letzten Jahres den REWE-Markt in Plön betrat und Getränke im Wert von 2,76 EUR an sich nahm, er steckte sie in seine Jackentaschen mit der Absicht, diese nicht zu bezahlen und sie sich somit rechtswidrig zuzueignen.

Ein Zeuge, der dies beobachtet hatte, stellte sich mutig dem Täter in den Weg. Dieser reagierte aggressiv und warf eine Getränkedose auf den Boden, die daraufhin zerplatzte. Die Polizei wurde umgehend alarmiert. Um eine weitere Eskalation zu verhindern, verließen zwei Kunden mit dem Angeklagten B. die Räumlichkeiten.
Nun eskalierte die Lage jedoch: Während die Zeugen versuchten, den jungen Mann festzuhalten, wehrte sich dieser mit Schlägen und Tritten bis schließlich beide Beteiligten auf dem Boden lagen. Die Folge: eine Schädelprellung und Schürfwunden.
Während der Auseinandersetzung verlor der Straftäter eine Armbanduhr, dies bemerkte einer der Zeugen, nahm sie an sich und ging schnell wieder zurück in die Räumlichkeiten des REWE-Marktes. Der Angeschuldigte B. folgte dem Zeugen aufgebracht und nahm sich als Reaktion darauf eine Sektflasche aus einem der Regale und verließ die Räumlichkeiten, ohne diese zu bezahlen, wobei er gegenüber den zwei Zeugen eine bedrohliche Haltung annahm.
Zwischenzeitlich traf die Polizei am Ort des Geschehens ein. Als der Straftäter B. die Beamten bemerkte flüchtete er und warf die Getränkeflasche zu Boden, die zerbrach. Die Polizeibeamten folgten ihm und forderten ihn erfolglos auf, stehen zu bleiben. Nachdem einer die Polizei den Täter B. eingeholt hatte, regierte dieser erneut aggressiv und versuchte sich mit Gewalt dem Griff des Beamten zu entziehen. Nach einer mehrminütigen Auseinandersetzung gelang es den Polizeibeamten endlich, aber unter schwierigen Bedingungen, dem Angeklagten B. Handfesseln anzulegen und ihn in Gewahrsam zu nehmen, indem sie ihn in den Streifenwagen verbrachten.
Einige Wochen später kam es erneut zu einem Zwischenfall, der durch den Angeklagten B. verursacht wurde. Der Mann betrat das Obergeschoss der Herrenabteilung des Unternehmens CB Mode in Schwentinental. Er zog laut Zeugenaussagen einige Minuten durch die Gänge und nahm sich nach und nach Kleidungsstücke im Wert von 139,97 von den Kleiderständern mit in die Umkleidekabine, versteckte sie in seinem Rucksack, um sie für sich zu verwenden, und verließ die Umkleidekabine wieder.
Eine Mitarbeiterin, die das Geschehen beobachtet hatte, forderte den Angeklagten B. vergeblich auf, die Ware aus dem Rucksack herauszugeben. Die Mitarbeiterin und eine weitere Kollegin folgten dem Angeklagten B. in das Erdgeschoss. Immer wieder wurde der Täter B. aufgefordert, die von ihm entwendeten Gegenstände aus dem Rucksack herauszunehmen und an der Kasse zu bezahlen.
Daraufhin ging der Angeklagte B. wieder ins Obergeschoss, dort in die Umkleidekabine und verließ diese ohne die Waren, die er zuvor aus dem Rucksack herausgenommen hatte.
Der Mann verließ das Gebäude. Während des Vorfalls war in seiner Jackentasche ein Taschenmesser griffbereit, von dem keiner der Mitarbeiter Kenntnis hatte. Vor dem Gebäude blickte der Angeklagte B. zurück zum Obergeschoss des Unternehmens CB Mode, wo sich Mitarbeiterinnen des Unternehmens am Fenster aufhielten. Er sah sie an, formte mit seiner rechten Hand eine Pistole, zeigte mit seinem Zeigefinger, der den Lauf der Pistole darstellen sollte, auf die Zeuginnen und riss seine Hand nach oben, was das Schießen mit einer Pistole darstellte. Diese Bewegung machte der Angeschuldigte zweimal. Außerdem führte der Angeschuldigte B. seine Hand horizontal seinen Hals entlang, um das Durchschneiden der Kehle zu signalisieren. Diese Geste verängstigte die Mitarbeiter und verursachte tiefes Unbehagen.
Im Laufe der folgenden Monate gab es ähnliche schwerwiegende Verbrechen, die Gesamtheit aller Straftaten wurden nun durch das Jugendschöffengericht mit einem Urteil nach Erwachsenen-Strafrecht geahndet: Der Angeklagte B. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihm wurden unter anderem Diebstahl, Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruch zur Last gelegt.

 
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